Jagdgebrauchshund- und Kurzhaarklub Schaumburg-Lippe e.V.

Teichordnung

  • Das Arbeiten mit den Hunden an den Teichen ist ausschließlich nur Vereinsmitgliedern gestattet! Mitgliedsbeitrag pro Jahr aktuell 40,- Euro.
  • Die Zufahrt zu den Teichen ist nur über die Waldeinfahrt von der Wiedensähler Straße aus erlaubt, nicht über die ev. Akademie!
  • Der Teichschein & Jagdschein ist mit sich zu führen und auf Nachfrage vorzuweisen, bei nicht Vorlage kann an diesem Tag leider nicht geübt werden!
  • Es darf nur mit Enten geübt werden, die aus einer zertifizierten Zucht kommen (Nachweis ist auf Nachfrage vorzuweisen).
  • Der Schusswaffengebrauch ist nur an den benannten Tagen und ausschließlich mit Stahlschroten erlaubt.
  • Es arbeitet immer nur 1 Hund! Es sei denn, der Hundeführer, der am Üben ist, erlaubt einen weiteren Hund an einem der anderen Teiche.
  • Die Teichanlage ist sauber zu verlassen und alle Utensilien wie, Übungswild, Schrothülsen und Hinterlassenschaften der Hunde sind mit zu nehmen bzw. zu entfernen.
  • Den Anordnungen der Teichaufsicht ist Folge zu leisten!

Wasserübungstage (ohne Ente, ohne Schusswaffe)

Zur Einarbeitung der Hunde kann an den Teichen in der Zeit vom 19.07. bis 20.10. täglich (außer Sonntags, Montags, Dienstags und an den Samstagen nur mit Anmeldung) von 9:00 bis 17:00 Uhr geübt werden, (ohne lebende Ente, ohne Gebrauch der Schusswaffe).

Voraussetzung für das Üben an den Teichen ist der Besitz eines Teichscheins und eines Jagdschein der immer mitzuführen ist.

Der Teichschein wird in diesem Jahr nur unter den Voraussetzungen ausgegeben, wie wir in unserem Weihnachtsbrief erläutert haben.

Die Zufahrt zu den Teichen ist nur über die Waldeinfahrt von der Wiedensähler Straße aus erlaubt, nicht über die ev. Akademie.

Wasserübungstage (mit Ente, mit Schusswaffe)

Wasserübungstage an den Teichen mit der lebenden Ente und dem Gebrauch der Schusswaffe sind:

  • Es sind noch keine Wasserübungstage hinterlegt.

An den Teichen darf nicht mit Bleischrot geschossen werden!